Andere Menschen zu Töten ist indiskutabel

… sollte man meinen…  Trotzdem gab es zu dem Thema die längste Blog Diskussion die ich je gelesen habe.

Ich war gestern Abend mal wieder auf Jan Filters Seite unterwegs und habe diesen Artikel über „Todesstrafe für Kinderschänder“ dort gefunden und dazu eine sehr sehr emotionale, aber wie ich finde absolut lesenswerte Diskussion – wenn man denn die halbe Stunde dafür opfern kann und will.

Jan schreibt:

„Mord ist ein Verbrechen. Wenn der Staat Mord als Strafe auf straffällig gewordene Menschen anwendet, stellt er sich auf die gleiche Stufe wie andere Mörder.

Ich will in keinem Land leben, in dem diese Form des biblischen “Auge um Auge, Zahn um Zahn” in meinem Namen praktiziert wird. Es mag Menschen geben, denen das egal ist, mir aber nicht. Das ist für mich ein Grundsatz, der etwas mit dem Begriff Zivilisation zu tun hat: In einer zivilisierten Gesellschaft sollte niemand das Recht haben, einen anderen Menschen zu töten. Weder Privatpersonen, noch Beamte, die dies im Auftrag und mit dem Segen des Staates tun.“

Dem kann ich nur Zustimmen. Art. I des Grundgesetzes gilt eben auch für  Schwerverbrecher. Keine Relativierung möglich. Die einzige Situation wo man töten „darf“ – ist die Notwehr – der sog. „finale Rettungsschuss“ ist genaugenommen auch nur ein Unterfall der „Notwehrhilfe“ – und braucht daher keine eigene Rechtsgrundlage. So bleibt nämlich die Entscheidung des Tötenden bei eben ihm selbst und niemand kann vom Staat dazu gezwungen werden einen anderen Menschen zu töten.

Selbstverständlich darf es daher auch keine Gesetze geben, die ausdrücklich anordnen unschuldige Menschen in Passagierflugzeugen abzuschießen – und wenn die ansonsten tausende von Menschen in einem Hochhaus bedrohen. Mensch ist Mensch und da darf der Staat auch nicht sagen zweitausend  Menschen sind wichtiger als einer.

Dass man die individuellen Menschen die für sich selber so eine Abwägung treffen, dafür nicht bestraft sondern entschuldigt ist was ganz anderes… „Entschuldigender Notstand“ sagt der Strafrechtler. Das heißt die Wertung des Gesetzgebers  ist klar:  Töten kann (außer in Notwehr) nicht rechtmäßig sein – und Notwehr geht nur gegen den eigentlichen Angreifer nicht gegen seine „Fluggäste“. Wenn jemand dann trotzdem das Flugzeug abschießt, unternimmt er ganz persönlich die Wertung 1000 Leben gegen 200 – aber nicht der Staat. Aber wenn das Ganze dann verhältnismäßig war bestraft man ihn hinterher nicht – er wird entschuldigt. So einfach ist das! BASTA!