Ein eigener Absatz im Europawahlprogramm

Bin schon ziemlich stolz drauf, dass der Europaparteitag einfach mal so aufgrund meines Antrags einen ganzen neuen Absatz zu Verbraucherrechten ins Wahlprogramm geschrieben hat.

Außerdem wurde Nicola Beer auf Platz eins, Jan Christoph Oetjen auf Platz 5 und ich auf Platz 23 gewählt. So hoch auf einer Liste für ganz Deutschland zu stehen ist schon etwas! Als Pressemitteilung sieht das ganze dann so aus:

Ruschmeyer auf Platz 23 der Bundesliste zur Europawahl

Winsener Liberaler schreibt Verbraucherrechte ins Europawahlprogramm

 

Berlin – Der Kreisvorsitzende der FDP Harburg-Land und Vorsitzende der FDP Fraktion im Rat der Stadt Winsen Luhe, Nino Ruschmeyer, wurde am vergangenen Wochenende in Berlin auf der Bundesliste der Freien Demokraten auf Platz 23 gewählt. Damit ist ein Einzug ins Europaparlament eher unwahrscheinlich.

 

Trotzdem ist der Winsener zufrieden, denn nach Jan-Christoph Oetjen aus Sottrum, der mit Listenplatz fünf mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Europarlament einziehen wird, ist Ruschmeyer damit der zweiter Niedersachse auf der Liste.

 

Der Winsener Jurist wurde vom stellvertretenden Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalens, Joachim Stamp für seinen Listenplatz vorgeschlagen, nachdem sich die Parteivorsitzenden der Bundesländer auf eine Reihung verständigt hatten.

 

Mit Ausnahme der CDU/CSU, die Listen für die einzelnen Länder aufstellt, treten alle deutschen Parteien mit Bundeslisten zur Europawahl an.

 

Besonders freut sich Ruschmeyer, dass der Europaparteitag seinen Änderungsantrag zum Programm übernommen hat. Ruschmeyer, der als Verbraucherschutzanwalt mit seiner Kanzlei KIS-legal Deutschlandweit die Pauschalentschädigung aufgrund der europäischen Fluggastrechteverordnung einklagt, hatte angeregt, die europarechtliche Pauschalentschädigung auch auf andere Sachverhalte zu übertragen. Im Europawahlprogramm der FDP gibt es jetzt die Unterüberschrift „Verbraucherrechte auch bei Dienstleistungen stärken“, wo es heißt:

 

„Wir Freie Demokraten stehen für ein Europa, in dem der Verbraucher auch multinationalen Unternehmen auf Augenhöhe begegnen kann. Dabei gilt es, den Gedanken der Pauschalentschädigung bei Schlecht- oder Nichtleistung im Dienstleistungsbereich weiter zu verfolgen und zu prüfen, ob er auf andere Sachverhalte, wie etwa Ausfälle bei der Strom- oder Kommunikationsversorgung, übertragen werden kann.“

Für diesen Passus reklamiert Ruschmeyer die Urheberschaft.

 

„Wenn ein Unternehmen vertragsbrüchig wird und dem Verbraucher dadurch ein Schaden entsteht, muss er diesen nach deutschem Recht bis zum letzten Cent nachweisen, was oftmals dazu führt, dass Schadenersatzansprüche nicht verfolgt werden. Nach angelsächsischem Recht würde der einzelne Verbraucher den gesamten Gewinn abschöpfen, den das Unternehmen durch die Pflichtverletzung erzielt hat. Mit der Fluggastrechteverordnung hat die Europäische Union einen guten Mittelweg gefunden, wonach der Verbraucher pauschalen Schadenersatz verlangen kann, wenn sein Flug zu spät kommt oder gestrichen wird, ohne den oftmals unmöglichen Nachweis über den konkreten Schaden zu führen. Das sollte man auch auf andere Sachverhalte übertragen“, sagte Ruschmeyer zur Begründung.

 

Hier spiegele sich sein persönliches Wahlkampfmotto „Europa vom Menschen her denken und nicht umgekehrt“ wieder:  „Ich glaube an den Mehrwert, den Europa für jeden Einzelnen seiner Bürger darstellt und ich kämpfe dafür, dass die Europäische Union von den Menschen wieder als hilfreich und nicht als Belastung empfunden wird.“