Winsen – Zur Zurückhaltung mahnt FDP Ratsherr Nino Ruschmeyer im Zusammenhang mit der Kindergarten-Beitragssatzung, die der Kreis jetzt beanstandet hat. „Die Kategorien rechtswidrig oder rechtmäßig werden der Problematik nicht gerecht“, ist der Liberale überzeugt. Zumal nach seiner Auffassung fraglich sei, ob das Votum des Landkreises einer verwaltungsrechtlichen Kontrolle standhalten würde: „Der Kreis argumentiert letztlich, dass der Beschluss rechtswidrig sei, weil er die Verträge mit den freien Trägern verletzen würde. Das Rechtsverhältnis zu den freien Trägern ergibt sich aber ja gerade nicht aus der Satzung, die nur das Verhältnis der Stadt zu den Bürgern regelt, sondern aus den Verträgen. Damit sprechen gewichtige Argumente dafür, die beiden Rechtsverhältnisse getrennt voneinander zu betrachten“.
Allerdings verstelle die rechtliche Argumentation den Blick auf die eigentliche Crux: „Der Beschluss mit seiner Regelung über eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses im Kindergarten schafft mehr Probleme als er nützt. Das wesentliche Argument für ein Festhalten an der Regelung in der Ratssitzung war, dass diese ja auch im ursprünglichen Entwurf der Verwaltung enthalten gewesen ist. Das ist richtig. Aber das heißt noch lange nicht, dass die Regelung damit richtig oder auch nur rechtmäßig ist. Wenn die Satzung durch Vertragsänderungen bzw. durchgesetzt werden sollte, wären die freien Träger nicht mehr frei, sondern nur noch Erfüllungsgehilfen der Stadt. Das können Kirche, DRK und Kita-Nord nie akzeptieren – und das würde wenn es letztlich durchginge die Kinderbetreuung in Winsen ins Chaos stürzen“.
Er selbst habe das Problem der Regelung zu spät erkannt, räumt Ruschmeyer ein: „Entsprechend bin ich im Nachhinein froh, dass der Rat den ursprünglichen Entwurf abgelehnt hat. Allerdings habe ich überhaupt kein Verständnis für die Verbohrtheit von SPD, Grüne-Linke, den Freie Winsenern und der Winsener Liste, an dieser unseligen Regelung festzuhalten nur weil die Verwaltung beim ersten Entwurf gepatzt hat.“ Dass er selbst dem zweiten Entwurf schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht habe zustimmen können, stehe auf einem anderen Blatt, so der Liberale abschließend.